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   OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10   

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https://dejure.org/2010,14353
OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10 (https://dejure.org/2010,14353)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.03.2010 - 1 B 35/10 (https://dejure.org/2010,14353)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. März 2010 - 1 B 35/10 (https://dejure.org/2010,14353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5; StVO § 33 SächsBO § 60 S. 1 Nr. 3
    Werbetafeln, Beseitigungsanordnung, Autobahn, abstrakte Gefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung bzgl. Werbeschildern im Hinblick auf die Gefährdung von Schutzgütern wegen der Ablenkungsmöglichkeit im Straßenverkehr; Sachliche Zuständigkeit des Autobahnamtes Sachsen für den Erlass einer bauaufsichtlichen Rückbauverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung bzgl. Werbeschildern im Hinblick auf die Gefährdung von Schutzgütern wegen der Ablenkungsmöglichkeit im Straßenverkehr; Sachliche Zuständigkeit des Autobahnamtes Sachsen für den Erlass einer bauaufsichtlichen Rückbauverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 27.04.2007 - 1 BS 32/07

    Rechtmäßigkeit einer anlagenbezogenen Baugenehmigung i.R. einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 27.4.2007 - 1 BS 32/07 - ausgeführt hat, erscheint zweifelhaft, ob das Autobahnamt Sachsen für den Erlass der bauaufsichtlichen Rückbauverfügung sachlich zuständig gewesen ist.

    Dieser fällt bei üblichen Werbetafeln wie den verfahrensgegenständlichen allerdings nicht ins Gewicht, weil diese ohne Substanzverlust an anderer Stelle aufgestellt werden können (SächsOVG, Beschl. v. 27.4.2007, a. a. O.; OVG NW, Beschl.v. 21.3.2003, NVwZ-RR 2005, 582).

  • VG Regensburg, 20.02.2002 - RO 2 K 01.770
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10
    Der Vorrang des Zulassungsverfahrens nach der Straßenverkehrsordnung sei sachgerecht, weil ohne Ausräumung der verkehrsrechtlichen Bedenken die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens entbehrlich sei (VG Regensburg, Urt. v. 20.2.2002 - RO 2 K 01.770 - zitiert nach juris; im Ergebnis auch VG München, Urt. v. 28.6.2001 - M 11 K 00.6016 -, zitiert nach juris; VG Ansbach, Beschl. v. 26.10.1998, Verkehrsmitteilungen 1999 Nr. 70).
  • VG München, 28.06.2001 - M 11 K 00.6016
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10
    Der Vorrang des Zulassungsverfahrens nach der Straßenverkehrsordnung sei sachgerecht, weil ohne Ausräumung der verkehrsrechtlichen Bedenken die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens entbehrlich sei (VG Regensburg, Urt. v. 20.2.2002 - RO 2 K 01.770 - zitiert nach juris; im Ergebnis auch VG München, Urt. v. 28.6.2001 - M 11 K 00.6016 -, zitiert nach juris; VG Ansbach, Beschl. v. 26.10.1998, Verkehrsmitteilungen 1999 Nr. 70).
  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10
    Der Bund hat mit dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung von seiner - für die Beurteilung des vorliegenden Falles noch maßgeblichen - konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in überwiegend abschließender Weise Gebrauch gemacht (vgl. BGH, Beschl. v. 4.12.2001, BGHSt 47, 181).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 44.92

    Erteilung einer Nutzungserlaubnis - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10
    Für das Verbot der Werbung und die hierin begründete Beseitigungsverfügung reicht, das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, eine lediglich abstrakte Verkehrsgefährdung aus (BVerwG, Urt. v. 20.10.1993, NJW 1994, 1082 = DVBl 1994, 347; BayVGH, Beschl. v. 18.12.1995, NVwZ 1997, 201 = BayVBl. 1996, 343; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 33 StVO Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 10 E 160/03

    Streitwertfestsetzung für einen angeordneten Abbau von zwei Werbetafeln im

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10
    Dieser fällt bei üblichen Werbetafeln wie den verfahrensgegenständlichen allerdings nicht ins Gewicht, weil diese ohne Substanzverlust an anderer Stelle aufgestellt werden können (SächsOVG, Beschl. v. 27.4.2007, a. a. O.; OVG NW, Beschl.v. 21.3.2003, NVwZ-RR 2005, 582).
  • VG Augsburg, 21.10.2014 - Au 3 K 14.886

    Werbeanlage; Ausnahmegenehmigung nach Straßenverkehrsrecht

    Da die Sicherheit des Verkehrs dem Schutz der Rechtsgüter Leib und Leben zu dienen bestimmt ist, muss und darf letztlich an das Vorliegen ihrer Gefährdung kein hoher Anspruch gestellt werden (vgl. SächsOVG, B.v. 8.3.2010 - 1 B 35/10; VG Augsburg, U.v. 18.10.2012 - Au 3 K 11.1732, nachfolgend BayVGH, B.v. 18.10.2012 - 11 ZB 12.1428 - alle juris; VG Ansbach, B.v. 26.10.1998 - AN 10 S 98.01585 - VerkMitt 1999, Nr. 70).
  • OVG Saarland, 13.05.2013 - 2 B 44/13

    Beseitigungsanordnung für Werbeanlage am Straßenrand; Sofortvollzug

    Den Interessen von Bauherrinnen und Bauherren, die sich in dem Sinne "rechtstreu" verhalten haben, kommt insbesondere bei gewerblichen Betätigungen im Ansatz ein wesentlicheres Gewicht zu, zumal - wie die Antragstellerin zu Recht einwendet - abgesehen von zumindest für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens "entgehenden" Verdienstmöglichkeiten die Gesamtanlage zwar möglicherweise ohne Substanzverlust "demontiert" werden könnte, dafür aber auch wieder nachvollziehbar Kosten entstehen, die von der Antragstellerin unwidersprochen auf 1.000,- EUR veranschlagt wurden.(vgl. zu einem entsprechenden Ansatz bei den "Beseitigungskosten" im Rahmen der Streitwertfestsetzung OVG Bautzen, Beschluss vom 8.3.2010 - 1 B 35/10 -, bei juris) Auch in solchen Fällen erscheint, ungeachtet des Umstands, dass diese formelle "Legalität" einem bauaufsichtsbehördlichen Einschreiten nicht entgegensteht (§ 60 Abs. 2 LBO 2004), der Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung - wenn überhaupt - allenfalls dann gerechtfertigt, wenn gegen deren Rechtmäßigkeit offensichtlich keine oder zumindest - abschließend beurteilbar - keine wesentlichen Bedenken bestehen.
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Von einer Halbierung dieses Werts nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht das Beschwerdegericht ab, da die sofortige Vollziehung der Beseitigungsanordnung angesichts der hiermit verbundenen Beeinträchtigung der Substanz der Dachterrasse und der entstehenden Beseitigungskosten einer Vorwegnahme der Hauptsache zumindest nahe kommt (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 8.3.2010, 1 B 35/10, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.7.2015, OVG 10 S 14.15, KommJur 2015, 436, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - A 1 A 352/10

    Rechtliches Gehör, Aufklärungsrüge

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsakts und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (so z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 8.3.2010 - 1 B 35/10 -, zit. nach juris).
  • VG Augsburg, 19.02.2020 - Au 4 K 19.1940

    Ausnahmegenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 33 StVO keine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs voraussetzt, sondern eine abstrakte Verkehrsgefährdung ausreicht (BVerwG, U.v. 20.10.1993 - 11 C 44.92 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 18.7.2008 - 9 ZB 05.365 - Rn. 4; SächsOVG, B.v. 8.3.2010 - 1 B 35/10 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09

    Beseitigungsverfügung, Werbeanlagen, Beseitigungsverfügung

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsakts und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (so z.B.: SächsOVG, Beschl. v. 8.3.2010 - 1 B 35/10 -, zit. nach [...]).
  • VG Würzburg, 12.03.2015 - W 5 K 14.1065

    Werbeanlage; ... fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Vorrang der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 33 StVO keine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs voraussetzt, sondern eine abstrakte Verkehrsgefährdung ausreicht (BVerwG, U.v. 20.10.1993 Nr. 11 C 44/92; BayVGH, B.v. 18.7.2008 Nr. 9 ZB 05.365; OVG Bautzen, B.v. 8.3.2010 Nr. 1 B 35/10).
  • VG Würzburg, 18.08.2011 - W 5 K 11.360

    Werbeanlage; Hammelburg; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Untätigkeitsklage;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 33 StVO keine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs voraussetzt, sondern eine abstrakte Verkehrsgefährdung ausreicht (BVerwG, U.v. 20.10.1993, DVBl. 1994, 347; BayVGH, B.v. 18.07.2008, Az. 9 ZB 05.365; OVG Bautzen, B.v. 08.03.2010, Az. 1 B 35/10; OVG Münster, B.v. 31.01.2000, NZV 2000, 310).
  • VG Würzburg, 15.04.2011 - W 5 K 11.126

    Werbeanlage; Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; fehlendes

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 33 StVO keine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs voraussetzt, sondern eine abstrakte Verkehrsgefährdung ausreicht (BVerwG, U.v. 20.10.1993, DVBl 1994, 347; BayVGH, B.v. 18.07.2008, Az.: 9 ZB 05.365; OVG Bautzen, B.v. 08.03.2010, Az.: 1 B 35/10; OVG Münster, B.v. 31.01.2000, NZV 2000, 310).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 15.10.2010 - 1 B 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33399
VG Osnabrück, 15.10.2010 - 1 B 35/10 (https://dejure.org/2010,33399)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15.10.2010 - 1 B 35/10 (https://dejure.org/2010,33399)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 1 B 35/10 (https://dejure.org/2010,33399)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 17.07.1996 - 13 L 848/96

    Änderung einer Zeugnisnote; Weisung der Schulbehörde; Klagebefugnis

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.10.2010 - 1 B 35/10
    Gegen Maßnahmen der Schulverwaltung im Rahmen der Schulaufsicht steht eine Klagebefugnis nämlich regelmäßig nur der Schule bzw. ihrem zuständigen Organ als ganzem zu, nicht aber den einzelnen Mitgliedern (OVG Lüneburg, U. v. 17.07.1996, 13 L 848/96, Nds. VBl. 1997, 64 m.w.N.).
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